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Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit

Durch eine optimale Arbeitssicherheit und eine hohe Anlagensicherheit wird die Gesundheit der Mitarbeiter in Unternehmen gesichert und ein gutes Miteinander von Mensch, Umwelt, Technik erreicht.
Die Arbeitssicherheit berücksichtigt die technischen, organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen der Arbeit um sicheres Arbeiten und die Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Derjenige, der als Unternehmer oder dessen Beauftragter Arbeit beauftragt oder zulässt, die nicht den Regelwerken und Normen der jeweiligen Branche entspricht, muss damit rechnen, persönlich straf- und zivilrechtlich belangt zu werden.
Die Rechtliche Grundlage zur Arbeitssicherheit bietet das Arbeitsschutzgesetzt (ArbSchG) und das Sozialgesetzbuch SGB VII "gesetzliche Unfallversicherung".

Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind die Bestellung und die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (u.a. Sicherheitsingenieure) und der Betriebsärzte (Arbeitsmedizin)) geregelt.

Das Thema Arbeitssicherheit begleitet jedes Unternehmen. Als nicht unmittelbar produktiver Faktor ist der erforderliche Aufwand zur Erfüllung der einschlägigen Vorgaben oft schwer zu bestimmen. In kleinen und mittleren Unternehmen ist das Freigeben von Personal-Ressourcen für eine interne Pflege dieses wichtigen Themas öfters problematisch, weil doch vieles an rechtlichen Aspekten zu beachten ist und sich die Schulung eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin erst in einem größeren Betrieb wirklich lohnt. In diesen Fällen ist es sinnvoll, diese Betreuung durch eine Sicherheitsfachkraft oder einen Sicherheitsingenieur zu gewährleisten.

Die wichtigsten Instrumente zur Erfüllung der berufsgenossenschaftlichen und gesetzlichen Vorgaben sind:

- Betriebsbegehungen zur Ermittlung des sicherheitstechnischen Handlungsbedarfes
- Gefährdungsbeurteilung nach §5 u. 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)
- Umsetzung der neuen Gefahrstoffverordnung und Betriebssichherheitsverordnung
- Unterweisungen der Mitarbeiter über den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und Maschinen
- Beratung des Unternehmers über gesetzliche Vorgaben und deren betriebsbezogene Umsetzung

 

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