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Herzlich Willkommen !

Hiermit heißen wir Sie auf den Internet-Seiten der SiFa Hobbiesiefken herzlich Willkommen.

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber und Behörden zu umfassenden Vorsorgemaßnahmen um Gesundheitsschäden am Arbeitsplatz durch Unfall und Erkrankung zu vermeiden. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, muss eine dafür entsprechend ausgebildete  „Fachkraft für Arbeitssicherheit“  zur Verfügung stehen.(siehe §5 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit)

Wir betreuen Unternehmen in den Bereichen Arbeitssicherheit und Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Wir stellen die gesetzlich geforderten "Fachkräfte für Arbeitssicherheit"in Form externer Betreuungsverhältnisse zur Verfügung. Dies ermöglicht eine effiziente, kostenoptimierte Lösung dieses Aufgabengebietes in Ihrem Unternehmen.

Weiterhin entlasten wir Sie durch Übernahme der umfangreichen Unternehmerpflichten, wie Erstellung von Gefährdungsanalysen, Mitarbeiterunterweisungen, Dokumentationen und vieles mehr.

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